§ 1 Aufnahme und Beitritt
Die Mitglieder des AV Baumholder e. V. bilden bis zur Vollendung ihres 18.
Lebensjahres die Jugendgruppe.
Aufgenommen werden kann jeder Jugendliche der, dass 7. Lebensjahr vollendet hat.
Die Jugendlichen benötigen zum Beitritt die schriftliche Zustimmung ihrer
gesetzlichen Vertreter.
§ 2 Aufgaben und Ziele
Der Jugendwart gestaltet in Zusammenarbeit mit seinen Jugendlichen ihre
Interessen und Aufgaben im Sinne der Satzungen und der Ordnungen des Vereins.
Überwiegenden Anteil daran hat die Heranführung an die Fischerei sowie die
dazugehörige Gewässerkunde und Vorbereitung auf die Sportfischerprüfung
§ 3 Betreuung
Die Jugendabteilung wird vom Jugendwart des Angelvereins betreut.
Dieser ist ein Mitglied des Vorstandes und muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
§ 4 Jugendregeln
Für alle Jugendlichen gelten die gesetzlichen Bestimmungen
Das Nachtangeln und Angeln im Allgemeinen, an den Vereinsgewässern, ist für
Jugendliche, die keine Sportfischerprüfung besitzen, nur in Begleitung des
Jugendwartes oder eines volljährigen Vereinsmitgliedes gestattet.
Die in der Vereinssatzung und in der Fischereiordnung geltenden Regeln sind
einzuhalten.
Ab dem 16 Lebensjahr ist das Angeln nur mit abgeschlossener Sportfischerprüfung
gestattet.
§ 5 Finanzen
Der Vorstand beschließt die Höhe des Förderungsbetrages für die Jugendabteilung.
Über dessen Verwendung beschließt der Jugendwart selbst.
§ 6 Fangbegrenzungen, Mindestmaße und Schonzeiten
Fischart Tageslimit Jahreslimit Mindestlänge Schonzeit Sondermaße
Aal 50 cm Gesetzlich
Schleie 1 2 25 cm Gesetzlich
Karpfen 1 35 cm Gesetzlich
Rotaugen 2 10 15 cm Gesetzlich
Brassen 2 10 Gesetzlich
Forellen 5 25 cm Gesetzlich
Rapfen Gesetzlich
Barsch 5 15 Gesetzlich 30 cm